Leistungen der privaten Krankenversicherung

Krankenvollversicherung

Die privaten Krankenversicherungen bieten drei Versicherungsarten an: die Vollversicherung, die Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Der Leistungsumfang einer Krankenvollversicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif, enthält jedoch grundsätzlich die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung und zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen. Eine ambulante Heilbehandlung umfasst den klassischen Arztbesuch, hier werden die Kosten für die Beratung, Untersuchung und Behandlung übernommen. Die Versorgung mit Medikamenten und bestimmte Vorsorgemaßnahmen sind ebenfalls enthalten. Die stationäre Heilbehandlung umfasst die Kosten, die im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes anfallen. Die private Krankenversicherung übernimmt hier die Unterbringungs-, Untersuchungs- und Behandlungskosten. Auch die Aufwendungen zur Pflege während des Krankenhausaufenthaltes sind abgesichert. Zahnärztliche Leistungen umfassen die eigentliche zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz und die Kosten für Material und Labor. Vielfach sind auch die Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen und Implantate in einer Kranken-vollversicherung abgedeckt.

Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 besteht auch für privat Krankenversicherte die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Übernommen werden Kosten für häusliche und stationäre Pflege bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Notwendige Pflegehilfen und technische Hilfen sind ebenfalls versichert.
 Zusatzversicherungen

In einer Krankenvollversicherung ist die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit nicht enthalten. Zur Absicherung dieses Risikos werden Zusatz-versicherungen angeboten, die bei Bedarf separat abgeschloßen werden müßen. Weitere Zusatz-versicherungen sind besonders interessant für gesetzlich krankenversicherte Personen. Versichert werden können Kosten, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht zu 100 % übernimmt. Zusatzversicherungen sind beispielsweise Auslandskrankenversicherungen, Zahnersatz-versicherungen, die Übernahme von Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker, Versicherungen für Sehhilfen, Krankenhaustagegeld-versicherungen und die Absicherung weiterer Wahlleistungen im Krankenhaus (zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer).

Weitere Informationen:

Zu beachten ist, daß eine private Krankenversicherung je nach Tarif nicht alle Kosten zu 100 % abdeckt. Jeder Versicherte kann selbst entscheiden, in welchem Umfang er sich absichern möchte. Die Höhe des Beitrages für eine private Krankenversicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Risiken, die abgedeckt werden. Die Höhe des Einkommens ist unerheblich. Alter, Geschlecht und der Gesundheits-zustand der zu versichernden Person sind weitere Kriterien zur Ermittlung der Beitragshöhe. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kann eine private Krankenversicherung bei Vorerkrankungen Leistungen ausschließen.


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